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Psychisch stark – emotional stabil – geistig klar die Anforderungen des Privat- & Berufsleben meistern!

Honorar

Einzel

120 € / 50 min

Paar

160 € / 90 min

Mediation

220 € / 90 min

EFFEKTIVE KOSTEN EINER PSYCHOTHERAPIE-EINHEIT:

Nach Abzug der Zuschüsse und steuerlicher Absetzbarkeit verbleiben von 120€ weniger als 20€ je nach Versicherung und anrechenbarer Steuerbegünstigung.

Dies sind Richtwerte ohne jegliche Gewähr. Es dient lediglich zur eigenen Einschätzung und Berechnung der „Investitionskosten“ in Ihre psychische Gesundheit.

Kostenrückerstattung mittels „STEUERAUSGLEICH“: (OHNE GEWÄHR – STAND01/2024)

Psychotherapiekosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt abgesetzt werden. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Jahreseinkommen ab und liegt zwischen 6 % bei maximal 7.300 EUR und 12 % bei mehr als 36.400 EUR. Der jährliche Selbstbehalt kann aufgrund der Familiensituation auch niedriger sein. Dies bitte mit ihrem Steuerberater in Detail abklären.

Quelle:

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/aussergewoehnliche-belastungen/aussergewoehnliche-belastungen-mit-selbstbehalt.html

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Aussergewoehnliche_Belastungen.html

Kostenrückerstattung über „PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG“ möglich. Dies bitte mit der jeweiligen Versicherung abklären.

Kostenrückerstattung pro Stunde Psychotherapie österreichweit (Stand01/2024 – OHNE GEWÄHR) von gesetzlichen Versicherungsträgern:

ÖGK € 33,70.-

SVS: € 45,-

BVAEB: 46,60.-

LKUF (Lehrer Kranken- und Unfallfürsorge): € 54,-

KFG (Krankenversicherung Gemeindebedienstete): bis 90%

Anmerkung

Preise sind als Nettopreise angegeben, denn Psychotherapie ist in Österreich von der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ausgenommen. Bitte beachten Sie, dass bei Selbsterfahrung, Coaching und Beratung eventuell zuzüglich 20% verrechnet werden müssen.

Absageregelung

Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht erscheinen oder diesen nicht rechtzeitig bis 48 Werktagstunden zuvor absagen, muss ich die Stunde(n) verrechnen, da ich die vereinbarte Stunde explizit für Sie freigehalten habe.

FÜR UNTERNEHMEN GELTEN GESONDERTE STORNOBEDINGUNGEN.

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