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Psychisch stark – emotional stabil – geistig klar die Anforderungen des Privat- & Berufsleben meistern!

Coaching

Sind Sie in einer dieser Situationen? Sie...

…haben Angst und fühlen sich unsicher?
…sind überlastet, verwirrt und erschöpft?
…sind unglücklich in Ihrer Beziehung?
…sind verzweifelt, weil Sie sich in einer Krise befinden?
…haben Probleme, in der Familie oder Ihr Kind verhält sich auffällig?

Wir arbeiten gemeinsam daran, dass Sie...

…sich sicherer fühlen und in Ihrem Leben wieder Halt finden,
entlastet werden und Ihren Tag wieder genießen können,
selbstsicher Entscheidungen treffen und Lösungen finden,
…in Ihren Beziehungen wieder glücklich sind,
…in Ihrer Familie wieder mehr Harmonie und Zusammenhalt erleben.

Verschiedene Settings

Individual Therapy

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Couples Therapy

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Family Therapy

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Spezialisierungen

Angststörungen

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Depression

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Beziehungen

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Sucht

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Trauer & Verlust

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Alles zur Psychotherapie

Eine Psychotherapie empfiehlt sich u.a bei:

  • Depressionen oder Phasen von anhaltenden Gefühlen von Leere und Hoffnungslosigkeit (Burnout)
  • Gefühlen von Leere, Wertlosigkeit und Sinnlosigkeit
  • Liebeskummer
  • Angststörungen
  • Panikstörungen
  • Phobien
  • Essstörungen
  • Lebenskrisen ( Trennung, Scheidung, Jobverlust, Krankheit, traumatische
  • Erlebnisse, usw.)
  • Bipolare Störungsbilder
  • Schlafstörungen
  • Unsicherheiten bzw. Schwierigkeiten mit der eigenen Sexualität
  • Spezifische Persönlichkeitsstörungen (paranoide, schizoide, dissoziale, emotional instabile, histrionische, anankastische ängstliche, abhängige usw. Persönlichkeitsstörung)
  • körperlichen Symptomen bzw. psychosomatischen Erkrankungen wie chronischen Schmerzen, Herzrasen, chronischen Hauterkrankungen, Magenschmerzen, Schweißausbrüchen (nach ärztlicher Abklärung)
  • Schwierigkeiten Beziehungen zu führen oder länger als zwei Jahre aufrecht zu halten
  • Schwierigkeiten längere Zeit einer Arbeit nachzugehen
  • Schwierigkeiten starke Gefühle zu regulieren (wie Wutausbrüche oder langanhaltende Traurigkeit)
  • Orientierungslosigkeit
  • selbstverletzenden Handlungen
  • Selbstmordgedanken
  • Schlafstörungen und
  • wiederkehrenden Albträumen
  • Veränderung- und Lebenskrisen wie Scheidung, Trennung, und nach dem Tod Angehöriger
  • Zwangsgedanken und Zwangshandlungen, die willentlich nicht beeinflussbar sind
  • Sucht (Medikamentensucht, Kaufsucht, Spielsucht, Alkoholsucht, Onlinesucht, etc…)
  • Sterbebegleitung von Betroffenen und deren Angehörigen

Eine Einzeltherapie dauert in der Regel 50 Minuten, während Paartherapien 100 Minuten und Gruppentherapien 180 Minuten in Anspruch nehmen.

Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach dem Anliegen und individuellen Zielen der Patient/Innen. Diese und weitere Fragen klären wir während des Erstgesprächs.

Selbstverständlich. PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Sie dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn.

Ein Erstgespräch vereinbaren Sie entweder über mein Kontaktformular oder direkt mit mir telefonisch unter 0660/3407520.

Ziel einer Psychotherapie ist insbesondere,

  • bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen,
  • psychische Leidenszustände zu heilen oder zu lindern,
  • in Lebenskrisen zu helfen,
  • gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern oder


die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Da keine Refundierung von der Krankenkasse (Leistungen von privaten Kassen sind möglich, sind aber individuell abzuklären) möglich ist, wird der Betrag um die Höhe der  Kostenrückerstattung der Krankenkasse vergünstigt.

65€ Einzeltherapie (für 50 Minuten)

130€ Paartherapie  (für 100 Minuten)

Familientherapie (je nach Problemstellung)

60€ Gruppentherapie (für 180 Minuten, 14tägig)

Das Erstgespräch stellt den ersten persönlichen Kontakt dar. Wichtig ist, dass Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen – hier können Sie außerdem Therapieziele und Vorstellungen, Behandlungsmöglichkeiten und Organisatorisches besprechen.

Im Erstgespräch können zudem folgende Fragen geklärt werden:

  • Was sind Ihre Therapieziele und Vorstellungen?
  • Wie ist die psychotherapeutische Einschätzung des Behandlungsbedarfes und der Behandlungsmöglichkeiten?
  • Mit welcher Dauer der Psychotherapie ist in etwa zu rechnen (grobe Einschätzung)?
  • Wie hoch ist das Stundenhonorar? Wie ist der Bezahlmodus?
  • Ist eine Kassenfinanzierung der Psychotherapie (über Zuschuss oder andere Modelle) aufgrund des Behandlungsbedarfs („Krankheitswertigkeit“) möglich bzw. von Ihnen erwünscht?
  • Wie sind die Urlaubs- bzw. die Absageregelungen?

Die Ausübung und Ausbildung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich streng geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361). Die Berufsbezeichnung PsychotherapeutIn ist damit gesetzlich geschützt. In Österreich sind derzeit 23 wissenschaftliche psychotherapeutische Methoden anerkannt.

PsychotherapeutInnen lernen in einer ca. 6 Jahre langen Ausbildung eine heilsame Vertrauensbeziehung zum Patienten/zur Patientin aufzubauen und diese in der Behandlung nutzbar zu machen. Die Ausbildungen werden von staatlich anerkannten Vereinen in Kooperation mit Privatuniversitäten angeboten (Beispielsweise die DUK in Krems oder die SFU in Wien.)
AusbildungskandidatInnen lernen die Theorie und Techniken einer Methode, unterziehen sich selbst ca. 250 Stunden Selbsterfahrung im Einzel- und Gruppensetting, absolvieren über 1000 Stunden Praktika und geben 600 Stunden Therapie unter Supervision.

PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision (i.A.u.S.) arbeiten schon genauso wie  TherapeutInnen mit abgeschlossener Ausbildung, sind aber noch unter Supervision, d.h. sie besprechen die Fälle regelmäßig mit einem/einer  SupervisorIn.

Die Entscheidung, sich psychotherapeutische Hilfe zu holen, ist oft keine leichte.

Fragen wie: Brauche ich überhaupt eine Therapie oder schaffe ich das auch mit eigenen Mitteln? Wird mir dort geholfen? Kann ich mir das leisten? Wem kann ich mich anvertrauen? Werde ich in der Therapie verstanden?

… können diese Entscheidung beeinflussen.

Um Ihre Fragen mit Ihnen abzuklären, gibt es ein Erstgespräch! Dieses ist unverbindlich, kostenlos und dient der ersten Orientierung. Außerdem ermöglicht es ein erstes Kennenlernen.

Verschwiegenheitspflicht

(§ 15 PthG)

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Sie dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn.

Ratgeber

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