Mediation
Wann macht Mediation SINN:
Die Mediation wird generell zur Bewältigung von Konflikten eingesetzt und ist (mit wenigen Ausnahmen) überall dort anwend- und einsetzbar, wo u.a zwischenmenschliche Konflikte nicht unter den Betroffenen selbst gelöst werden können, sowie auch in gerichtlichen Verfahren über Streitigkeiten entschieden wird.
Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Konliktregelungsverfahren, stellt eine Alternative zum herkömmlichen Rechtsstreit dar und ist überall dort anwendbar, wo die Konfliktparteien bzw. die beteiligten Personen damit einverstanden sind, mit Hilfe eines qualifizierten Dritten (dem*der Mediator*in), ein für alle Beteiligten annehmbares und befriedigendes Ergebnis eigenständig und selbstverantwortlich zu erarbeiten. Das Mediationsverfahren ist im Vergleich zum Gerichtsverfahren zeitsparender und kostengünstiger. Voraussetzung und unverzichtbar für eine erfolgreiche Mediation ist die Freiwilligkeit aller Beteiligten.
Mediation ist eine Vermittlung zwischen mindestens 2 Parteien bzw. Beteiligten, die einen Interessenskonflikt mit Hilfe eines neutralen Dritten, dem*der Mediator*in bearbeiten wollen und selbständig (ohne Fremdeinmischung z. B. durch ein Gericht) eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung bzw. Vereinbarung entwickeln wollen.
Anwendungsbereiche in denen Mediation schon seit Jahren mit Erfolg praktiziert wird:
- Trennungs- und Scheidungsmediation
- Familienmediation (Erbstreitigkeiten, Pensionierung, Generationenkonflikte, …)
- Arbeitsplatzmediation (Konflikte mit Vorgesetzten, MitarbieterInnen´, unter KollegInnen)
- Schulmediation (Konflikte im Alltagsleben der Schule)
- Miet- u. Nachbarschaftsmediation
- Umweltmediation (Verkehrsplanungen, Ausbau von Straßen und Flughäfen, …)
- Wirtschaftsmediation (innerbetrieblich und außerbetrieblich) z.B. Mobbing, …
Was können Ziele einer Mediation sein:
- Zukunftsorientierte Lösungen von Interessen und Konflikten, die alle Beteiligten zu „Gewinnenden“ machen sollen, sog. „win-win-solution“ – d.h. dass alle Beteiligten mit dem Gefühl, etwas „dazugewonnen“ zu haben und mit möglichst großen Gewinn den Mediations-Prozess beenden.
- Der Kommunikation der Konfliktparteien wird im Laufe des Mediationsverfahrens besonders viel Augenmerk geschenkt, da die persönliche Verständigung und der wertschätzende Umgang miteinander den Weg für die zukünftige Beziehungsgestaltung bzw. Arbeitskooperation ebnen kann.
- Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit, ihre eigenen Interessen und Gefühle auszudrücken, mit dem Ziel, dass alle Konfliktparteien mehr Verständnis, Akzeptanz und Respekt den anderen Parteien gegenüber aufbringen können.
- Mediation schafft die Möglichkeit, einen sachlichen Konflikt auf freiwilliger Basis und im persönlichen Gespräch mit Hilfe einer neutralen Person (dem*r Mediator*in) eigenständig und selbstverantwortlich zu lösen, indem die Konfliktparteien eigene Entscheidungen und Lösungen miteinander entwickeln und beschließen.
Verschiedene Settings
Individual Therapy
Couples Therapy
Family Therapy
Spezialisierungen
Angststörungen
Depression
Beziehungen
Sucht
Trauer & Verlust
Alles zur Psychotherapie
Eine Psychotherapie empfiehlt sich u.a bei:
- Depressionen oder Phasen von anhaltenden Gefühlen von Leere und Hoffnungslosigkeit (Burnout)
- Gefühlen von Leere, Wertlosigkeit und Sinnlosigkeit
- Liebeskummer
- Angststörungen
- Panikstörungen
- Phobien
- Essstörungen
- Lebenskrisen ( Trennung, Scheidung, Jobverlust, Krankheit, traumatische
- Erlebnisse, usw.)
- Bipolare Störungsbilder
- Schlafstörungen
- Unsicherheiten bzw. Schwierigkeiten mit der eigenen Sexualität
- Spezifische Persönlichkeitsstörungen (paranoide, schizoide, dissoziale, emotional instabile, histrionische, anankastische ängstliche, abhängige usw. Persönlichkeitsstörung)
- körperlichen Symptomen bzw. psychosomatischen Erkrankungen wie chronischen Schmerzen, Herzrasen, chronischen Hauterkrankungen, Magenschmerzen, Schweißausbrüchen (nach ärztlicher Abklärung)
- Schwierigkeiten Beziehungen zu führen oder länger als zwei Jahre aufrecht zu halten
- Schwierigkeiten längere Zeit einer Arbeit nachzugehen
- Schwierigkeiten starke Gefühle zu regulieren (wie Wutausbrüche oder langanhaltende Traurigkeit)
- Orientierungslosigkeit
- selbstverletzenden Handlungen
- Selbstmordgedanken
- Schlafstörungen und
- wiederkehrenden Albträumen
- Veränderung- und Lebenskrisen wie Scheidung, Trennung, und nach dem Tod Angehöriger
- Zwangsgedanken und Zwangshandlungen, die willentlich nicht beeinflussbar sind
- Sucht (Medikamentensucht, Kaufsucht, Spielsucht, Alkoholsucht, Onlinesucht, etc…)
- Sterbebegleitung von Betroffenen und deren Angehörigen
Eine Einzeltherapie dauert in der Regel 50 Minuten, während Paartherapien 100 Minuten und Gruppentherapien 180 Minuten in Anspruch nehmen.
Die Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach dem Anliegen und individuellen Zielen der Patient/Innen. Diese und weitere Fragen klären wir während des Erstgesprächs.
Selbstverständlich. PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Sie dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn.
Ein Erstgespräch vereinbaren Sie entweder über mein Kontaktformular oder direkt mit mir telefonisch unter 0660/3407520.
Ziel einer Psychotherapie ist insbesondere,
- bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen,
- psychische Leidenszustände zu heilen oder zu lindern,
- in Lebenskrisen zu helfen,
- gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern oder
die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
Da keine Refundierung von der Krankenkasse (Leistungen von privaten Kassen sind möglich, sind aber individuell abzuklären) möglich ist, wird der Betrag um die Höhe der Kostenrückerstattung der Krankenkasse vergünstigt.
65€ Einzeltherapie (für 50 Minuten)
130€ Paartherapie (für 100 Minuten)
Familientherapie (je nach Problemstellung)
60€ Gruppentherapie (für 180 Minuten, 14tägig)
Das Erstgespräch stellt den ersten persönlichen Kontakt dar. Wichtig ist, dass Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen – hier können Sie außerdem Therapieziele und Vorstellungen, Behandlungsmöglichkeiten und Organisatorisches besprechen.
Im Erstgespräch können zudem folgende Fragen geklärt werden:
- Was sind Ihre Therapieziele und Vorstellungen?
- Wie ist die psychotherapeutische Einschätzung des Behandlungsbedarfes und der Behandlungsmöglichkeiten?
- Mit welcher Dauer der Psychotherapie ist in etwa zu rechnen (grobe Einschätzung)?
- Wie hoch ist das Stundenhonorar? Wie ist der Bezahlmodus?
- Ist eine Kassenfinanzierung der Psychotherapie (über Zuschuss oder andere Modelle) aufgrund des Behandlungsbedarfs („Krankheitswertigkeit“) möglich bzw. von Ihnen erwünscht?
- Wie sind die Urlaubs- bzw. die Absageregelungen?
Die Ausübung und Ausbildung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich streng geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361). Die Berufsbezeichnung PsychotherapeutIn ist damit gesetzlich geschützt. In Österreich sind derzeit 23 wissenschaftliche psychotherapeutische Methoden anerkannt.
PsychotherapeutInnen lernen in einer ca. 6 Jahre langen Ausbildung eine heilsame Vertrauensbeziehung zum Patienten/zur Patientin aufzubauen und diese in der Behandlung nutzbar zu machen. Die Ausbildungen werden von staatlich anerkannten Vereinen in Kooperation mit Privatuniversitäten angeboten (Beispielsweise die DUK in Krems oder die SFU in Wien.)
AusbildungskandidatInnen lernen die Theorie und Techniken einer Methode, unterziehen sich selbst ca. 250 Stunden Selbsterfahrung im Einzel- und Gruppensetting, absolvieren über 1000 Stunden Praktika und geben 600 Stunden Therapie unter Supervision.
PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision (i.A.u.S.) arbeiten schon genauso wie TherapeutInnen mit abgeschlossener Ausbildung, sind aber noch unter Supervision, d.h. sie besprechen die Fälle regelmäßig mit einem/einer SupervisorIn.
Die Entscheidung, sich psychotherapeutische Hilfe zu holen, ist oft keine leichte.
Fragen wie: Brauche ich überhaupt eine Therapie oder schaffe ich das auch mit eigenen Mitteln? Wird mir dort geholfen? Kann ich mir das leisten? Wem kann ich mich anvertrauen? Werde ich in der Therapie verstanden?
… können diese Entscheidung beeinflussen.
Um Ihre Fragen mit Ihnen abzuklären, gibt es ein Erstgespräch! Dieses ist unverbindlich, kostenlos und dient der ersten Orientierung. Außerdem ermöglicht es ein erstes Kennenlernen.
Verschwiegenheitspflicht
(§ 15 PthG)
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Sie dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn.
Ratgeber
Depression/ Burnout/ Erschöpfungszustand
Depression kommt aus lateinischem Wort „depre“ was so viel wie „niedergeschlagen“ bedeutet. Depression als Krankheit nimmt immer mehr zu